Google bringt Anrufaufnahme zurück – aber nur für sich selbst

Google bringt Anrufaufnahme zurück – aber nur für sich selbst

Zweifelhaftes Manöver: Google erlaubt sich, was es anderen verbot

Google aktiviert aktuell eine Anrufaufzeichnungs-Funktion in der Android-Telefon-App – ausgerechnet jener Konzern, der 2022 alle Drittanbieter-Apps mit genau diesem Feature aus dem Play Store verbannte. Die neue Funktion steht derzeit nur Beta-Testern zur Verfügung, wirft aber grundsätzliche Fragen auf.

Die Geschichte einer Doppelmoral

2022 warf Google sämtliche Apps zur Anrufaufzeichnung aus dem Play Store. Die Begründung: Diese Anwendungen würden eine Accessibility-API missbrauchen, die ausschließlich für Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung gedacht sei. Klingt nach edlen Motiven – wenn da nicht die Tatsache wäre, dass Google nun genau diese Funktionalität selbst implementiert.

Der Unterschied? Google hat natürlich privilegierten Zugriff auf System-APIs, die Drittentwicklern verwehrt bleiben. Was für ein Zufall.

Technische Umsetzung: Simpel, aber effektiv

In der Beta-Version der Telefon-App (derzeit verfügbar für Pixel-Geräte und vereinzelt auch auf anderen Herstellern wie dem Fairphone 6) lässt sich die Aufnahmefunktion direkt während eines Gesprächs aktivieren. Die Bedienung ist denkbar einfach:

  • Button während des Anrufs antippen
  • Automatische Ansage informiert beide Gesprächspartner
  • Aufnahme läuft bis zum Beenden des Anrufs
  • Speicherung direkt in der Telefon-App

Die Aufnahmen landen lokal auf dem Gerät und können über die Anrufliste wieder abgerufen werden. Soweit die Theorie.

Rechtliche Grauzonen und Einschränkungen

Google betont pflichtbewusst: In Deutschland ist die Anrufaufzeichnung nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller Beteiligten erlaubt. Die App spielt deshalb automatisch einen Hinweis ab, sobald die Aufnahme startet – sowohl für den Anrufer als auch für den Angerufenen.

Aber: Die technische Implementierung hat Lücken:

  • Die Funktion ist bei Konferenzschaltungen nicht verfügbar
  • Bei Notrufen ist sie (logischerweise) deaktiviert
  • Unklar bleibt, wie konsequent die rechtlichen Rahmenbedingungen in anderen Ländern durchgesetzt werden

Der eigentliche Skandal: Plattform-Privilegien

Das fundamentale Problem liegt nicht in der Funktion selbst – Anrufaufzeichnung kann durchaus legitime Anwendungsfälle haben, von journalistischer Arbeit bis zur Dokumentation von Geschäftsgesprächen. Das Problem ist die selektive Durchsetzung von Regeln.

Google nutzt seine Position als Plattformbetreiber, um:

  1. Konkurrenz auszuschalten: Drittanbieter-Apps sind seit 2022 draußen
  2. Eigene Services zu privilegieren: Systemnahe APIs bleiben Google vorbehalten
  3. Den Markt zu kontrollieren: Was erlaubt ist, bestimmt allein Google

Dieses Muster kennen wir von Apple, Microsoft und anderen Tech-Giganten. Es wird nicht besser, wenn es Google macht.

Verfügbarkeit und Rollout

Aktuell ist die Funktion in Deutschland nur in der Beta-Version der Telefon-App verfügbar. Wer sie ausprobieren will, kann sich über den Play Store für das Beta-Programm anmelden.

Google kündigte im September 2025 an, das Feature in allen Ländern bereitzustellen, "in denen Pixel unterstützt wird". Die Formulierung ist bewusst vage – typisch Google eben.

Erste Nutzerberichte zeigen, dass die Funktion bereits auf verschiedenen Geräten auftaucht:

  • Pixel 10 Pro ✓
  • Pixel 8 ✓
  • Fairphone 6 ✓ (vereinzelt)
  • Weitere Hersteller folgen vermutlich

Fazit: Nützlich, aber scheinheilig

Die Anrufaufzeichnung ist eine praktische Funktion, die viele Nutzer zu Recht vermisst haben. Die Art und Weise, wie Google sie einführt – nachdem man jahrelang Drittanbieter vom Markt gedrängt hat – hinterlässt aber einen faden Beigeschmack.

Es geht hier nicht um Datenschutz oder die Rechte von Menschen mit Behinderung. Es geht um Marktmacht und Kontrolle. Google zeigt einmal mehr, dass die Regeln für alle anderen gelten – nur nicht für den Plattformbetreiber selbst.

Für Nutzer bleibt die Funktion trotzdem willkommen. Wer sie verwendet, sollte aber die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen: In Deutschland ist die Aufnahme nur mit Zustimmung aller Beteiligten legal. Der automatische Hinweis der App entbindet nicht von dieser Pflicht.

Quelle: Android ermöglicht Mitschnitt von Anrufen

Christopher Ackermann